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   BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93   

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BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93 (https://dejure.org/1994,7753)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1994 - 11 RAr 13/93 (https://dejure.org/1994,7753)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 11 RAr 13/93 (https://dejure.org/1994,7753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachpraktikum - Bestandteil der Bildungsmaßnahme

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Übergangsgeld und Fahrkosten als berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - Klage auf Gewährung berufsfördernder Leistungen - Anspruch auf Gewährung von Übergangsgeld und Fahrkosten für die Dauer einer praktischen Tätigkeit - Berufsfördernde Leistungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93
    Der Senat sehe sich nicht durch die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Förderung praktischer Tätigkeiten eines angehenden Masseurs und medizinischen Bademeisters und auch nicht durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG - BVerfGE 61, 138 = SozR 4100 § 34 Nr. 10) an seinem zusprechenden Urteil gehindert.

    Der Bezug des Nachpraktikums zur späteren beruflichen Tätigkeit sowie die den Praktikanten regelmäßig gewährte tarifliche Bezahlung seien ausreichende sachliche Gründe für die vom Gesetzgeber in § 34 Abs. 2 Satz 2 AFG getroffene Regelung (Beschluß vom 19. Oktober 1982, BVerfGE 61, 138, 147 f = SozR 4100 § 34 Nr. 10).

    Der Gesetzgeber konnte im Rahmen des ihm für die Regelung sozialer Leistungstatbestände zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl BVerfGE 81, 156, 205 ff) bei der Förderung von Praktikanten davon ausgehen, daß sie wie von der BA überhaupt nicht geförderte Praktikanten nach bestandener Prüfung eine tarifliche Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten, auch wenn diese im Einzelfall hinter den bisher bezogenen Förderungsleistungen des betreffenden Praktikanten zurückbleibt (vgl BVerfGE 61, 138, 147 f).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93
    Der Gesetzgeber konnte im Rahmen des ihm für die Regelung sozialer Leistungstatbestände zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl BVerfGE 81, 156, 205 ff) bei der Förderung von Praktikanten davon ausgehen, daß sie wie von der BA überhaupt nicht geförderte Praktikanten nach bestandener Prüfung eine tarifliche Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten, auch wenn diese im Einzelfall hinter den bisher bezogenen Förderungsleistungen des betreffenden Praktikanten zurückbleibt (vgl BVerfGE 61, 138, 147 f).

    Daß der Gesetzgeber bei dieser Sachlage seine gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit bei der Normierung von Lebenssachverhalten verletzt haben könnte, ist deshalb nicht zu erkennen (vgl dazu BVerfGE 55, 72, 88 bis 90; 81, 156, 205 ff).

  • BSG, 17.03.1988 - 11 RAr 10/87

    Kein Übergangsgeld für ein der abgeschlossenen Fachschulbildung folgendes

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93
    Aus der Entscheidung des BSG vom 17. März 1988 (SozR 4100 § 34 Nr. 13) werde ersichtlich, daß ein Praktikum jedenfalls dann förderungsfähig sein könne, wenn es zur Berufsausübung als notwendig vorausgesetzt werde.

    Der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG in den genannten Urteilen zu § 34 Abs. 2 Satz 2 AFG hat sich der erkennende Senat bereits in zwei Entscheidungen vom 17. März 1988 und 14. Juli 1988 (BSG SozR 4100 § 34 Nr. 13 und Nr. 15) ausdrücklich angeschlossen und sie auf den Bereich der berufsfördernden und ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation erstreckt.

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93
    In Fällen, in denen ein Nachteilsausgleich auf ein gesetzwidriges Handeln des Leistungsträgers hinauslaufen würde, läßt sich hingegen ein Fehlverhalten des Leistungsträgers, weil er sonst gegen das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen würde, nicht korrigieren (vgl Urteil des 7. Senats des BSG vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93 -, demnächst veröffentlicht in SozR 3 mit den dort genannten zahlreichen Hinweisen).
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93
    Der maßgeblich von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Anspruch setzt tatbestandlich voraus, daß ein Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder eines bestehenden Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, verletzt hat (§§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8; Senatsurteil vom 3. März 1993 - 11 RAr 101/91 - SozR 3-4100 § 105 Nr. 1).
  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 101/91

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) - Pflicht des

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93
    Der maßgeblich von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Anspruch setzt tatbestandlich voraus, daß ein Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder eines bestehenden Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, verletzt hat (§§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8; Senatsurteil vom 3. März 1993 - 11 RAr 101/91 - SozR 3-4100 § 105 Nr. 1).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93
    Daß der Gesetzgeber bei dieser Sachlage seine gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit bei der Normierung von Lebenssachverhalten verletzt haben könnte, ist deshalb nicht zu erkennen (vgl dazu BVerfGE 55, 72, 88 bis 90; 81, 156, 205 ff).
  • BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 56/90

    Erlöschen der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93
    In solchen Fällen muß der Kläger vielmehr seine behaupteten Ansprüche mittels der vorrangigen Leistungsklage geltend machen (ebenso 7. Senat des BSG, SozR 4100 § 41 Nr. 47; zum Nachrang der Feststellungsklage - vgl BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 5/83

    Nachpraktikum - Bestandteil der Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93
    Dabei hat er unter Berücksichtigung des Wortlauts, der Gesetzessystematik, der Entstehungsgeschichte und des Zwecks des § 34 Abs. 2 Satz 2 AFG entschieden, daß es sich bei einer eineinhalbjährigen praktischen Tätigkeit, die nach dem Gesetz über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten vom 21. Dezember 1958 (BGBl I 985 - MBKG -) an den einjährigen Ausbildungsgang zum Masseur und medizinischen Bademeister anschließt, um eine der beruflichen Bildungsmaßnahme folgende Beschäftigung iS des § 34 Abs. 2 Satz 2 AFG handelt, die der Erlangung der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung des Berufes dient (Urteile vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 78/79 - und 16. März 1983 - 7 RAr 5/83 - = AuB 1983, 282, 283 sowie Vorlagebeschluß des Senats an das BVerfG vom 17. Juli 1980 - 7 RAr 78/79 -).
  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 78/79

    Förderungsrechtliche Wertung eines Nachpraktikums als Beginn der

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 13/93
    Dabei hat er unter Berücksichtigung des Wortlauts, der Gesetzessystematik, der Entstehungsgeschichte und des Zwecks des § 34 Abs. 2 Satz 2 AFG entschieden, daß es sich bei einer eineinhalbjährigen praktischen Tätigkeit, die nach dem Gesetz über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten vom 21. Dezember 1958 (BGBl I 985 - MBKG -) an den einjährigen Ausbildungsgang zum Masseur und medizinischen Bademeister anschließt, um eine der beruflichen Bildungsmaßnahme folgende Beschäftigung iS des § 34 Abs. 2 Satz 2 AFG handelt, die der Erlangung der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung des Berufes dient (Urteile vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 78/79 - und 16. März 1983 - 7 RAr 5/83 - = AuB 1983, 282, 283 sowie Vorlagebeschluß des Senats an das BVerfG vom 17. Juli 1980 - 7 RAr 78/79 -).
  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 20/88

    Berufliche Fortbildung im Selbststudium keine Maßnahme der beruflichen

  • BSG, 14.07.1988 - 11 RAr 49/88

    Ein der Erlangung der staatlichen Anerkennung zur Berufsausübung dienendes

  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 99/83

    Verfassungsmäßigkeit des Förderungsausschlusses bei Wiederholung einer

  • LSG Sachsen, 05.02.2009 - L 3 AL 86/06

    Kein Anspruch auf Übergangsgeld für die Zeit eines Anerkennungspraktikums

    Auch das Bundessozialgericht habe am 4. Mai 1994 (Az. 11 RAr 13/93) entschieden, dass ein Nachpraktikum, das der Erlangung der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung eines Berufs diene, nicht gefördert werden könne.
  • LSG Thüringen, 09.10.2003 - L 3 AL 158/01

    Förderung eines Praktikums als berufliche Bildungsmaßnahme; Förderung des

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